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ARD-Korrespondent Loewe wird ausgewiesen
22. Dezember 1976
Unter dem Vorwurf eines “schweren Verstoßes gegen die Rechtsordnung der DDR” wird ARD-Korrespondent Lothar Loewe am 22. Dezember aus der DDR ausgewiesen. Dieser habe “Volk und Staat der DDR beleidigt” und “besonders böswillig über Vorgänge in der DDR berichtet”. Die Anschuldigungen beziehen sich auf folgenden Satz Loewes in der “Tagesschau” vom Vorabend: “Die Grenztruppen der DDR haben strikten Befehl, auf Menschen wie auf Hasen zu schießen.” Doch schon zuvor war der ARD-Korrespondent der SED-Führung immer wieder unangenehm aufgefallen, etwa als er im vorangegangenen Sommer über die Selbstverbrennung von Pfarrer Brüsewitz berichtet hatte.
Damit hatte er die DDR-Öffentlichkeit überhaupt erst über den Vorfall informiert. Dank einer entsprechenden Klausel im deutsch-deutschen Grundlagenvertrag war Loewe Ende 1974 erster ARD-Korrespondent in der DDR geworden. Nun ist er nach dem “Spiegel”-Korrespondenten Jörg Mettke der zweite westdeutsche Journalist, der von den DDR-Behörden ausgewiesen wird.
18. April 2009 00:23
Und hat es in der ganzen deutsch-deutschen Geschichte mindestens einen
umgekehrten Fall, also dass ein DDR-Korrespondent aus der damaligen
Bundesrepublik ausgewiesen wurde?
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