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DDR lässt “kleinen Grenzverkehr” zu
21. Juni 1973
Als am 21. Juni 1973 der Grundlagenvertrag in Kraft tritt, wird die deutsch-deutsche Grenze zumindest von einer Seite her durchlässiger. Die bestehenden Grenzübergänge werden ausgebaut, vier neue werden geöffnet. Der sogenannte “kleine Grenzverkehr” erlaubt ab Anfang Juli westdeutschen Anwohnern grenznaher Kreise – das sind immerhin 6 Millionen Bundesbürger – erstmals eintägige Besuche bei ihren östlichen Nachbarn.
Nötig ist nur die Beantragung eines Berechtigungsscheins, der neun Tagesbesuche lang gültig ist. Die Bearbeitung dauert allerdings einige Zeit, und so sind die ersten Pendelbusse fast leer. Die Einreise mit eigenem PkW ist etwas schwieriger: Sie erfordert eine Sondergenehmigung.
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