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Die ganz andere Kommunalwahl
7. Mai 1989
40 Jahre lang sind die in der DDR abgehaltenen Wahlen bedeutungslos. Die Bürger werden unter Druck gesetzt, den Einheitslisten der Nationalen Front zuzustimmen, die Benutzung der Wahlkabine gilt als tabu. Zudem werden ablehnende Voten bei der Auszählung ignoriert beziehungsweise der Wahl Ferngebliebene aus der Statistik herausgerechnet. Doch bei den Kommunalwahlen am 7. Mai 1989 ist alles anders: In vielen Städten und Gemeinden erscheinen Bürger, die von ihrem gesetzlich verbrieften Recht, die Abstimmung und Auszählung zu beobachten, Gebrauch machen wollen.
Allein in Leipzig erscheinen in rund 160 Wahllokalen Bürger, die kirchlichen und nichtkirchlichen Bürgerrechtsgruppen angehören. In Berlin erheben Bürgerrechtler am 12. Mai offiziell Einspruch gegen die Gültigkeit der Kommunalwahlen und vor allem gegen das offizielle Ergebnis von 98,85 Prozent Zustimmung. Viele Wahlaktivisten werden verhaftet und verschiedenen Repressionen ausgesetzt, doch die Proteste reißen nicht ab. Ab dem 7. Juni findet in Ost-Berlin an jedem Siebten des Monats eine Demonstration gegen die Wahlfälschung statt. Die Demonstration am 7. Oktober, dem 40. Jubiläum der Staatsgründung, wird zu einem Meilenstein der Revolution in der DDR.
Wahlpraxis in der DDR – mehr bei der Bundeszentrale für politische Bildung
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