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Die Homo-Ehe als Gesetz
1. August 2001
Nachdem die Anträge der Länder Bayern und Sachsen vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt worden sind, kann am 1. August das neue Lebenspartnerschafsgesetz in Kraft treten. Nach seiner Verabschiedung klagen die beiden Länder sowie Thüringen erneut – und werden von Karlsruhe abgewiesen. Immerhin erklären hochrangige bayerische Politiker, das Gesetz nach einem Regierungswechsel nicht aufheben zu wollen. Die so genannte Homo-Ehe ist der heterosexuellen Ehe in wesentlichen rechtlichen Punkten nicht gleichgestellt. Darauf legen auch die beiden großen Kirchen wert. Als ein katholischer Pfarrer 2008 einem homosexuellen Paar den Segen erteilt, wird er vom Limburger Bischof abberufen.
27. Februar 2010 19:27
Das ist Gut das wir Gays und Lesben, jetzt in fast ganz Europa heiraten können, die katholische Kirche soll sich aus dem privat Leben der Leute raus halten. Wir Homo Ehepaare werden noch immer benachteiligt in Deutschland. Dass muss aufhören.
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