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Kein Urteil gegen Honecker
13. Januar 1993
Erich Honecker muss sich vor dem Berliner Landgericht für den Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze verantworten. Seit einem halben Jahr sitzt der ehemalige DDR-Staatsratsvorsitzende und SED-Generalsekretär in Moabit in Untersuchungshaft. 1992 war er in die chilenische Botschaft in Moskau geflüchtet, die sowjetische Regierung lieferte ihn allerdings wieder aus.
Seine Politik und die Toten an der Grenze bereut Honecker nicht. In einer Erklärung bezeichnet er den Prozess gegen ihn als Siegerjustiz. Weil er schwer an Leberkrebs erkrankt ist, beantragt seine Verteidigung die Einstellung des Verfahrens. Dem folgt der Berliner Verfassungsgerichtshof am 12. Januar. Am nächsten Tag wird auch ein zweiter Haftbefehl wegen Veruntreuung aufgehoben. Honecker macht sich sofort auf den Weg nach Chile, zum Wohnort seiner Tochter, wo sich bereits seine Frau Margot aufhält. Dort stirbt er im folgenden Jahr.
Auch zwei weitere hochrangige SED-Politiker – Erich Mielke und Willi Stoph – müssen sich aus gesundheitlichen Gründen ebenfalls nicht für die Mauertoten verantworten. Andere, wie der Minister für Nationale Verteidigung Heinz Keßler und der letzte SED-Generalsekretär Egon Krenz, werden dafür zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Weitere Informationen zum Politbüro-Prozess bei der Bundeszentrale für politische Bildung
19. Juli 2009 00:23
Erich Honecker bleibt das Gesicht des Deutschen Stalinismus. Er war schuldig an die Partei Diktatur der SED. Er hat den Kommunismus nie verstanden, und hat sich schuldig gemacht an verbregen gegen die Arbeiterklasse. Er hat nichts Gelernt von Nazismus, und blieb bis am Ende der DDR glauben an das totalitäre System des Stalinismus.
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