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Honecker vor Gericht
12. November 1992
Vor dem Landgericht Berlin beginnt der Prozess gegen den früheren Staatschef der DDR, Erich Honecker, und fünf weitere Mitglieder des Politbüros. Der Prozess war möglich geworden, nachdem Honecker aus der chilenischen Botschaft in Moskau, die ihm fast acht Monate lang als Zuflucht gedient hatte, ausgewiesen worden war. Die Anklage lautet auf Totschlag beziehungsweise versuchten Totschlag in zwölf Fällen durch Minen und Schüsse an der innerdeutschen Grenze, 56 weitere Fälle sind aus Zeitgründen zurückgestellt worden.
Zu den Anklagepunkten erklärt Honecker, dass der Bau der Mauer notwendig gewesen sei, um einen Dritten Weltkrieg zu verhindern. Die Menschenrechtsverletzungen durch die Staatssicherheit verharmlost er, indem er sie mit dem westlichen Sensationsjournalismus vergleicht.
Der 80-jährige Honecker ist von einer Krebserkrankung gezeichnet und will als prozessunfähig anerkannt werden. Doch das Gericht betrachetet Honeckers Krankheit zunächst nicht als Verfahrenshindernis. Erst in dritter Instanz wird zu seinen Gunsten entschieden. Im Januar 1993 wird er aus der Haft entlassen und reist zu seiner Tochter nach Chile.
Weitere Informationen zum Politbüro-Prozess bei der Bundeszentrale für politische Bildung
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