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Kohl beendet die Kießling-Affäre

1. Februar 1984

Verteidigungsminister Manfred Wörner überreicht General Günter Kießling auf der Hardthöhe seine Wiederernennungsurkunde. Nur wenige Monate vorher hatte er ihn unehrenhaft entlassen. Kießling, dem ranghöchsten General der Bundeswehr und stellvertretenden NATO-Oberbefehlshaber, war nachgesagt worden, er sei homosexuell. Damit gilt er als erpressbar und wird zum Sicherheitsrisiko. Wörner glaubt dem General nicht, der die Vorwürfe abstreitet, und vergibt die Chance, ihn unauffällig in den Vorruhestand zu verabschieden. Er vertraut den Ermittlungsergebnissen des Militärischen Abschirmdienstes MAD. Doch dieser hat dilettantisch gearbeitet, wie Presse und Opposition rasch herausfinden.

Wörner hält zunächst halsstarrig an zweifelhaften Beweisen fest, rudert aber schließlich zurück und bietet sogar seinen Rücktritt an. Da ist die Affäre Kießling längst ein politischer Skandal geworden, der die neue Regierung Kohl bedroht. Der Bundeskanzler beschließt, sowohl den General zu rehabilitieren als auch an seinem Verteidigungsminister festzuhalten. Nur der Chef des MAD, Helmut Berendt, und ein Staatssekretär, Joachim Hiehle, müssen ihre Posten räumen. Kießling geht am 31. März in den vorzeitigen Ruhestand. Wörner steigt 1988 zum Generalsekretär der NATO auf.

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