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Streit um Kopftuch-Verbot in Schulen
1. April 2004
In Deutschland entbrennt ein Streit um das Kopftuch, weil es als politisches Symbol verwendet oder verstanden wird, als ein Bekenntnis zum muslimischen Glauben. Dem gingen zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts voraus: In einem Spruch gaben die Karlsruher Richter einer Verkäuferin Recht. Sie hatte sich gegen ihre Kündigung gewehrt, die damit begründet worden war, dass sie sich weigerte, ohne Kopftuch zu arbeiten. Wenig später entschieden die Verfassungsrichter in einem Arbeitsrechtsstreit noch einmal über das Kopftuch. Dabei bestätigten sie, dass auch ein Bundesland – der Rechtsstreit ging hier um Baden-Württemberg – es einer angehenden Lehrerin nicht verbieten könne, das Kopftuch im Unterricht zu tragen.
Die einzige Möglichkeit, so die Richter: ein Gesetz, das es regelt, ob Lehrerinnen Kopftücher tragen dürfen oder nicht. Der Streit teilt das Land, denn nur die Landesparlamente von Baden-Württemberg, Niedersachsen, und dem Saarland verabschieden Gesetze, die das Kopftuch im Schuldienst verbieten.
Die Debatte um das Kopftuch – Dossier der Bundeszentrale für politische Bildung
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