Bild
Um die Videos ansehen zu können, brauchen Sie das Flash-Plugin ab der Version 9,
das Sie hier kostenlos herunterladen:
Flash-Player Download
Verschärfung des DDR-Wehrgesetzes
2. April 1982
In der DDR tritt das neue Wehrdienstgesetz in Kraft. Die Wehrdienstzeit liegt weiterhin bei achtzehn Monaten. Jedoch sollen im Verteidigungsfall nun auch Frauen eingezogen werden können. Betriebe und Schulen werden verpflichtet, junge Menschen mit einer vormilitärischen Ausbildung auf den Wehrdienst vorzubereiten. Diese Praxis wird inoffiziell schon seit einigen Jahren gepflegt. Bereits seit 1978 gibt es in den zehnklassigen allgemeinbildenden Polytechnischen Oberschulen den Wehrkundeunterricht. Dazu gehören auch Schieß- und Exerzierübungen in einem “Wehrlager”. Mädchen werden alternativ in “Zivilverteidigung” geschult. 1981 findet der Wehrkundeunterricht auch Eingang in die Lehrpläne der elften Klassen der Erweiterten Oberschulen.
“Von wegen Frieden” – Mehr zur Militarisierung des DDR-Alltags auf www.jugendopposition.de
Kommentare werden erst nach einer Prüfung durch die Redaktion freigeschaltet.
Wir bitten um Verständnis.
Die Kommentarrichtlinien im Detail.















Kommentare