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Zwei deutsche Staaten werden UN-Mitglieder
8. September 1973
Ein eindrucksvolles Ergebnis des Grundlagenvertrages: Die UN-Generalversammlung beschließt die Aufnahme der DDR und der Bundesrepublik Deutschland in die Vereinten Nationen. Von nun an sitzen die beiden Delegationen der Mitgliedsstaaten Nr. 133 und 134 direkt nebeneinander im Sitzungssaal der Vollversammlung. Die DDR profitiert am meisten von der Mitgliedschaft: Sie erweitert ihren außenpolitischen Spielraum beträchtlich.
Bereits Anfang des Jahres hatten die Nato-Mitglieder Frankreich und Großbritannien diplomatische Beziehungen zu ihr aufgenommen. Auch alle anderen Beteiligten sind mit der Entwicklung zufrieden, doch einige Probleme bleiben bestehen. Die Bundesrepublik betont, sie halte weiter am Ziel der deutschen Einheit fest. Die Inselstadt Berlin behält einstweilen ihren Vier-Mächte-Status grundsätzlich bei – allerdings wird West-Berlin vom westdeutschen, Ost-Berlin vom ostdeutschen Staat vertreten.
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